- Der Unterricht findet in den Räumen der Beathof GbR statt.
- Die Dauer des Musikunterrichts richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Zeiten. Während der Schulferien sowie an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt (siehe Ferien- und Feiertagsordnung in Bayern).
- Da die Teilnahme der Schüler bei von der Beathof GbR veranstalteten Konzerten essentieller Bestandteil des Lehrkonzepts ist, kann in der Gruppenprobenphase vor Veranstaltungen vom regulären, vertraglich vereinbarten Unterrichtsvertrag abgewichen werden. Anstelle des vereinbarten, wöchentlichen Termins wird dann ein Gruppenprobentermin für Ensembleproben bekanntgegeben, der in jedem Fall über die vertraglich vereinbarte wöchentliche Unterrichtsdauer hinaus geht.
- Schüler, die nicht an Veranstaltungen/Konzerten der Beathof GbR teilnehmen möchten, sind von der Regel in Punkt 3 ausgenommen und erhalten ihren vertraglich vereinbarten Unterricht.
- In der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres findet kein Unterricht statt, da in dieser Woche der Stundenplan für das kommende Schuljahr erstellt wird. Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen dieser Stunde.
- Für vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden (egal aus welchem Grund), besteht kein Anspruch auf Erstattung von Unterrichtsgebühren oder auf Ersatzstunden (§615 BGB).
Wird der Unterrichtstermin von Seiten des Schülers/der Eltern bis 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich abgesagt, so kann die Lehrkraft den Unterricht in einer Freistunde nachholen, sofern hierzu die Möglichkeit besteht.
(Ausnahme siehe Punkt 7: Außerordentliche Kündigung)
- Außerordentliche Kündigung: Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Unterrichtsvertrag aus einem wichtigen Grund (Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden oder erhebliche Änderungen der Verhältnisse ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zu kündigen.
Zum Beispiel: Bei Krankheitsfällen über längere Zeiträume, bei denen durch ärztliches Attest eine Beeinträchtigung des Ausübens des Unterrichtsangebotes nachgewiesen wird, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
- Sollte der Unterricht durch Krankheit oder sonstige unvermeidbare Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden, wird eine Ersatzlehrkraft den Unterricht abhalten. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Unterricht nachgeholt. Der Dozent benennt hierzu einen Nachholtermin mit zwei Wochen Vorlauf und teilt diesen schriftlich mit. Sollte dieser Termin aus zeitlichen Gründen vom Schüler nicht wahrnehmbar sein, kann der Unterricht auch im Rahmen von Gruppenveranstaltungen (Workshops), die über die übliche Unterrichtsdauer hinausgehen, nachgeholt werden.
- Sollten die Unterrichtsräumlichkeiten der Beathof GbR nicht begehbar sein (z.B. Sperrung des Gebäudes wegen Noro Virus etc.), findet kein Unterricht statt. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz. Entfallener Unterricht wird jedoch versucht im Rahmen von Workshops nachgeholt zu werden.
- Die Unterrichts- und/oder Leihgebühr wird zum Anfang des laufenden Monats via SEPA Lastschrift von dem Bankkonto abgebucht, das bei der Unterzeichnung des Unterrichts-/Leihvertrages angegeben wurde.
- Die Aufnahme eines Schülers ist zu jeder Zeit möglich; der Abgang nur zum 31. Dezember (Kündigung bis 15. November), 30. April (Kündigung bis 15. März) und 31. August (Kündigung bis 15. Juli). Die Kündigung muss schriftlich an die Büro-Adresse der Beathof GbR erfolgen. Bei möglichen Erhöhungen der Unterrichtsgebühren ist eine außerordentliche Kündigung zum Termin der Honoraranhebung möglich. Die Kündigung muss schriftlich an die Beathof GbR gemeldet werden.
- Eine Kündigung seitens des Beathof GbR hat unter Einhaltung der gleichen Fristen zu erfolgen. Die Beathof GbR behält sich das Recht der fristlosen Kündigung vor, wenn ein Schüler den Unterricht über einen längeren Zeitraum stört oder mehrmals dem Unterricht unentschuldigt fernbleibt. Bei einer Reduzierung bzw. einer Auflösung einer Gruppe wird sich die Beathof GbR darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. An den Schüler erfolgt dann eine entsprechende Kostenerstattung.
- Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Beathof GbR gemäß den Regeln der EU-DSGVO. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht ohne vorherige Mitteilung an den Vertragspartner. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
- Unser Buchhaltungsbüro Meyer&Mayer Steuerberater, Friedrich-Ebert-Straße 73, 85055 Ingolstadt übernimmt für uns einen Teil der Buchhaltung und erhält hierzu Zugriff auf buchhaltungssrelevante Daten wie: Schülername, Kundennummer, monatlicher Unterrichtsbetrag
- Die Beathof GbR übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die während des Unterrichts, bei Veranstaltungen der Beathof GbR oder während des Aufenthalts im Schulgebäude entstehen.
- Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel: Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.